Sozialversicherung für Grenzgänger in die Schweiz
Das Sozialversicherungssystem gewährleistet die Existenzsicherung und soziale Sicherheit im Alter, bei Invalidität und Tod. Die Besonderheit eines Sozialversicherungssystems besteht darin, dass die verschiedenen Risken von allen Versicherten gemeinsam getragen werden. Durch das Abführen einer Sozialversicherung sollen Umstände wie
- Arbeitslosigkeit
- Erwerbsunfähigkeit bei Unfällen oder Krankheit
- verschiedene Familienleistungen etc.
abgesichert werden.
Häufige Fragen zur Sozialversicherung für Grenzgänger
Wie setzt sich die Sozialversicherung zusammen?
Die Sozialversicherung ist in der Schweiz und innerhalb der EU die wichtigste Institution zur sozialen Sicherheit. Sie ist in der Regel eine obligatorische, also verpflichtend vorgeschriebene Versicherung und setzt sich zusammen aus:
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Rentenversicherung (Drei-Säulen-System) sowie
- Diverse Familienleistungen.
In welchem Land sind Sie als Grenzgänger sozialversicherungspflichtig?
Auf europäischer Ebene ist die Anwendung der Sozialversicherungssysteme koordiniert. Das soll sicherstellen, dass ein Arbeitnehmer bei einem grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnis nicht doppelt sozialversichert ist. Diese europäischen Koordinierungsvorschriften bestimmen auch, welches Sozialversicherungssystem für Sie als Grenzgänger gilt.
Auch die Schweiz, als Nichtmitglied der EU wendet zur Koordinierung ihres Sozialversicherungssystems dieselben Regelungen an, die innerhalb der Europäischen Union gelten.
Wenn Sie in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten und täglich oder mindestens einmal wöchentlich in Ihren Wohnsitzstaat Deutschland zurückkehren, sind Sie Grenzgänger im sozialversicherungsrechtlichen Sinn.
Ihr Arbeitsort bestimmt, in welchem Land Sie Ihre Sozialabgaben entrichten müssen
Als deutscher Grenzgänger in die Schweiz sind Sie demnach in der Schweiz sozialversicherungspflichtig. Dabei kommt es nicht darauf an, wo Sie wohnen oder wo Ihr Arbeitgeber seinen Geschäftssitz hat.
Das System der sozialen Sicherheit in der Schweiz
Das Schweizer Sozialversicherungssystem ruht auf den drei Säulen
Staatliche Vorsorge
Die staatliche Vorsorge soll den Existenzbedarf decken und ist für alle Schweizer beziehungsweise Grenzgänger in die Schweiz obligatorisch. Sie beinhaltet die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV). Diese gewährt u. a. Invalidenrenten, Hinterlassenenrenten sowie Witwen- und Waisenrenten.
Berufliche Vorsorge
Die zweite Säule BVG oder Pensionskasse ist ebenfalls verpflichtend. Zusammen mit der ersten Säule soll sie ein Renteneinkommen von etwa 60 Prozent des letzten Lohns gewährleisten. Sie beziehungsweise Ihre Familienmitglieder erhalten aufgrund der Pensionskasse Leistungen im Alter, bei Invalidität und im Todesfall.
Private Vorsorge
Die private oder Selbstvorsorge wird im Rahmen der Säule 3a von der Schweiz mit steuerlichen Vorteilen unterstützt. Vorausgesetzt, man unterliegt der unbeschränkten Steuerpflicht in der Schweiz. Aber auch Grenzgänger, die zwar in der Schweiz sozialversicherungspflichtig sind, aber in Deutschland ihre Steuern bezahlen, können eine staatliche Förderung im Rahmen der Direktversicherung erhalten.
Auf welche Sozialversicherungsleistungen haben Grenzgänger Anspruch?
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind verpflichtend gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert.
Auch die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist in der Schweiz eine obligatorische Sozialversicherung. Alle in der AHV beitragspflichtigen Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen Beiträge an die Arbeitslosenversicherung leisten. Dabei tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte der Beiträge.
Die Sozialleistungen des Schweizer Sozialversicherungssystems
Hier werden zwei Gruppen von sozialen Leistungen unterschieden:
1. Geldleistungen
Wenn Sie krank sind oder infolge einer Krankheit oder Unfalls erwerbsunfähig werden, stellen die Geldleistungen aus der Sozialversicherung sicher, dass sie weiterhin ein Einkommen haben. Dazu zählen Taggelder bei Unfällen, Invalidenrenten Hilflosenentschädigungen oder Hinterlassenenrenten.
2. Sachleistungen
Die sozialen Leistungen aus der Gruppe der Sachleistungen beinhalten ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder Schadensersatz bei Gegenständen wie Brillen oder Hörgeräten. Auch bei Transport und Rettung ist keine Kostenbeteiligung von Ihrer Seite zu leisten
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Björn Leibe & Stephan Lilie