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Freizügigkeitskonto und Ihre optimale Freizügigkeitslösung

Als deutscher Grenzgänger oder Aufenthalter in der Schweiz bezahlen Sie für Ihre persönliche Altersvorsorge jeden Monat in die Schweizer Pensionskasse ein. Ein fixer Betrag, der Ihnen automatisch von Ihrem Gehalt abgezogen wird.

Beenden Sie Ihr Arbeitsverhältnis, verlassen Sie auch Ihre Pensionskasse. Dennoch haben Sie bei einem Unternehmensaustritt und ohne einen neuen Schweizer Arbeitgeber zu haben, Anspruch auf den Erhalt Ihres Vorsorgeschutzes nach dem BVG-Gesetz, der 2. Säule des Schweizer Sozialsystems.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen muss Ihr angespartes Pensionskassengeld jedoch im Vorsorgekreislauf bleiben. Das bedeutet, dass Sie nicht frei über dieses Geld verfügen können. Vielmehr sind Sie verpflichtet, Ihre bisher geleisteten Pensionskassenzahlungen auf ein sogenanntes Freizügigkeitskonto zu übertragen.

Erfahren Sie bei uns, welche Freizügigkeitslösungen es gibt und wie Sie ein Freizügigkeitskonto eröffnen können.

Was ist ein Freizügigkeitskonto?

Nach einem Unternehmensaustritt oder der Unterbrechung Ihres Arbeitsverhältnisses in der Schweiz, dient ein solches Konto Ihrer Altersvorsorge. Sie können Ihr Freizügigkeitskonto bei Finanzinstituten wie Banken oder Versicherungen Ihrer Wahl eröffnen, um Ihr eingezahltes Pensionskassengeld vorübergehend oder langfristig auf dieses Konto zu übertragen. Für die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos sind Sie selbst verantwortlich. Anderenfalls wird Ihr persönliches Altersguthaben nach Ablauf einer gewissen Frist automatisch bei der nationalen Vorsorgeeinrichtung «Stiftung Auffangeinrichtung» deponiert.

Wann benötige ich ein Freizügigkeitskonto?

Damit Ihr angespartes Vorsorgevermögen erhalten bleibt, überweist die Pensionskasse Ihres letzten Arbeitgebers das Geld auf ein Konto bei einer Freizügigkeitsstiftung Ihrer Wahl. Auf diese Weise wird Ihr persönliches Altersguthaben vorübergehend oder bis zum Eintritt Ihrer Pension deponiert.

Mögliche Gründe für die Einrichtung eines Freizügigkeitskontos:

  • Unternehmensaustritt
  • Arbeitslosigkeit
  • Berufliche Auszeit
  • Weiterbildung
  • Babypause
  • Auslandsaufenthalt

Gehen Sie nach Ihrer beruflichen Unterbrechung innerhalb der Schweiz wieder ein neues Arbeitsverhältnis ein, wird das Guthaben auf Ihrem Freizügigkeitskonto an die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers übertragen und Ihr Freizügigkeitskonto wieder aufgelöst.

Wie kann ich ein Freizügigkeitskonto eröffnen?

Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis in der Schweiz endgültig aufgeben oder vorübergehend unterbrechen, müssen Sie für die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos zunächst die notwendigen Eröffnungsformulare ausfüllen und diese an Ihre bisherige Pensionskasse weiterleiten. Dementsprechende Formulare zur Überweisung des Vorsorgeguthabens finden Sie zum Downloaden im Internet.

In weiterer Folge erstellt Ihre ehemalige Pensionskasse anschließend eine Austrittsabrechnung und überweist Ihr Guthaben auf Ihr Freizügigkeitskonto.

Was passiert mit dem Freizügigkeitsguthaben, wenn der Kontoinhaber verstirbt?

Eine Regelung sieht vor, dass in diesem Falle die Freizügigkeitsgelder an die gesetzlich Begünstigten in folgender Reihung ausgezahlt werden:

  1. Ehepartner beziehungsweise eingetragener Partner.
    Minderjährige Kinder oder Kinder in Ausbildung unter 25 Jahren.
    Für Pflegekinder, für die der verstorbene Freizügigkeitsinhaber Unterhalt geleistet   hat, gelten dieselben Bestimmungen wie für eigene Kinder.
  2. Personen, die vom Kontoinhaber finanziell erheblich unterstützt wurden.
    Jene Person, die mit dem Kontoinhaber in den letzten fünf Jahren vor dessen Tod eine ununterbrochene Lebensgemeinschaft geführt hat.
    Personen, die für den Unterhalt eines gemeinsamen Kindes oder mehrerer gemeinsamer Kinder verantwortlich sind.
  3. Volljährige Kinder mit abgeschlossener Ausbildung sowie Eltern oder Geschwister.
  4. Übrige gesetzliche Erben gemäß Erbschein, unter Ausschluss des Gemeinwesens.

Sollte beispielsweise in der 1. Gruppe keine Person existieren, sind automatisch die Personen aus der 2. oder eventuell den nachfolgenden Personengruppen berechtigt, das Freizügigkeitsguthaben zu beziehen. Gibt es innerhalb der gleichen Gruppe mehrere Bezugsberechtigte, wird das Freizügigkeitsguthaben gleichmäßig untereinander aufgeteilt. 

Ergänzender Hinweis:

Als Freizügigkeitsinhaber können Sie die Anteile der Begünstigten ändern und die Personengruppe unter Punkt 1 mit Personen aus dem Punkt 2 erweitern. Sollten Sie das wünschen, müssen Sie etwaige Änderungen bei Ihrer Freizügigkeitsstiftung schriftlich einreichen.

Wann wird das Freizügigkeitsguthaben in bar ausgezahlt?

Grundsätzlich ist Ihr Freizügigkeitskonto bis zum ordentlichen Pensionsantritt gesperrt. Scheiden Sie jedoch endgültig aus Ihrem Schweizer Arbeitsverhältnis aus und verlassen Sie die Schweiz gemäß den geltenden Bestimmungen des Freizügigkeitsgesetzes (FZG), können Sie sich als deutscher Grenzgänger oder Aufenthalter Ihr Pensionskassengeld in bar auszahlen lassen, wenn Sie:

  • nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland keine versicherungspflichtige Tätigkeit mehr aufnehmen oder direkt Ihre Rente antreten.
  • eine volle Invalidenrente beziehen.
  • sich hauptberuflich selbstständig machen.
  • selbstgenutztes Wohneigentum erwerben.
Häufige Fragen zum Freizügigkeitskonto

Die Anlage Ihrer Freizügigkeitsleistungen in Form von Wertschriften

Wenn Sie Ihr Freizügigkeitskonto für einen längeren Zeitraum über mehrere Jahre hinweg eröffnen möchten, empfehlen sich aufgrund des niedrigen Zinssatzes auch Fonds. Anstelle der klassischen Lösung bietet die Anlage mittels Wertschriften oder Aktien sicher höhere Renditen. 

Gut zu wissen

Sie können maximal zwei Freizügigkeitskonten bei zwei unterschiedlichen Einrichtungen eröffnen. Das Guthaben auf einem bestehenden Freizügigkeitskonto kann nicht im Nachhinein gesplittet werden. Der Vorteil von zwei Freizügigkeitskonten ergibt sich im Falle des Konkurses eines der beiden Finanzinstitute.

Sie haben noch Fragen zu Ihrer optimalen Freizügigkeitslösung oder zur Errichtung eines Freizügigkeitskontos?

Wir stehen Ihnen bei all Ihren Fragen gerne mit unserer langjährigen Grenzgänger-Expertise zur Seite!

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Weitere und externe Quellen: Freizügigkeitseinrichtung erklärt auf Wikipedia