Betriebliche Altersvorsorge für Grenzgänger in die Schweiz
Einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit stellt die persönliche Beratung zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge dar. Erst durch die Kombination beider Vorsorgevarianten wird gewährleistet, dass Sie auch im Alter Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten können. Wir helfen Ihnen dabei, das volle Potential aus der beruflichen und privaten Vorsorge für Sie als deutscher Grenzgänger in die Schweiz auszuschöpfen.
Das Schweizer Rentensystem für Grenzgänger
Ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland, gliedert sich auch das Schweizer Modell in 3 Säulen. Während Säulen 1 und 2 für alle Arbeitnehmer in der Schweiz verpflichtend vorgeschrieben sind, beruht die 3. Säule, die private Vorsorge, auf freiwilliger Basis.
Säule 1:
Ihre Staatliche Altersvorsorge AHV zur Sicherung Ihrer Existenz
Die erste Säule, die Alters- und Hinterlassenenversicherung, dient ausschließlich Ihrer Existenzsicherung, nicht jedoch zur Aufrechterhaltung Ihres gewohnten Lebensstandards! Sie ist für alle Arbeitnehmer in der Schweiz – also auch für Grenzgänger in die Schweiz – verpflichtend.
Bemessen wird die berufliche Vorsorge auf Grundlage der Anzahl der eingezahlten Jahre sowie der Höhe Ihrer Einzahlung in die gesetzliche Altersvorsorge.
Die Altersversicherung wird ab dem Renteneintritt als monatliche Rente ausbezahlt. Das gesetzlich vorgeschriebene Rentenantrittsalter beginnt bei Männern mit dem 65., bei Frauen mit dem 64. Lebensjahr.
Säule 2:
Die betriebliche Altersvorsorge BVG oder Pensionskasse zur Deckung Ihrer Lebenskosten
Diese Säule ist ebenfalls eine Pflichtversicherung. Die BVG-Pensionskasse soll es Ihnen ermöglichen, Ihren gewohnten Lebensstandard auch nach Renteneintritt weiterführen zu können. In die betriebliche Altersvorsorge oder Pensionskasse muss jeder Arbeitnehmer in der Schweiz mit einem Jahreseinkommen von mindestens 21.330 CHF einzahlen. Die Beiträge in die Pensionskasse betragen altersabhängig zwischen 7 % und 18 % des Bruttomonatsgehalts. Die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze liegt derzeit bei 84.600 CHF.
Der Arbeitgeber trägt, ähnlich wie in Deutschland, mindestens die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Pensionskasse bei. Freiwillige Mehrzahlungen durch den Arbeitgeber sind ebenfalls möglich.
Ihre Beiträge in die Pensionskasse bekommen Sie entweder als lebenslange monatliche Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung ausbezahlt. Die genaue Handhabung hängt von Ihrer Pensionskasse ab, welche in den meisten Fällen vom Arbeitgeber ausgewählt wird.
Sollten Sie als Grenzgänger in die Schweiz Ihren Arbeitgeber wechseln, dann werden Ihre Einzahlungen einfach an die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers überwiesen.
Die Direktversicherung für deutsche Grenzgänger in die Schweiz als private Altersvorsorge
Während die staatliche Vorsorge AHV sowie die berufliche Vorsorge BVG oder Pensionskasse für alle Arbeitnehmer in der Schweiz gesetzlich verpflichtend sind, beruht die private Vorsorge auf freiwilliger Basis.
Die steuerlichen Vorteile, die in der Schweiz lebende Arbeitnehmer im Rahmen der privaten Altersvorsorge aufgrund der Säule 3a genießen, sind für Grenzgänger aus Deutschland jedoch nicht von Relevanz. Aus diesem Grund wurde durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe entschieden, dass Schweizer Arbeitgeber für ihre Grenzgänger aus Deutschland eine staatlich geförderte Direktversicherung abschließen können. Diese wurde im Jahr 2007 speziell für Grenzgänger ins Leben gerufen.
Weshalb ist eine Direktversicherung für Grenzgänger wichtig?
Um auch im Alter finanziell sorgenfrei leben zu können, bedarf es heutzutage mehr als die gesetzliche Rentenversicherung. Denn die erste und zweite Säule des Schweizer Rentensystems stellen lediglich 60 % des zuletzt bezogenen Jahreslohnes für Ihre Altersvorsorge sicher.
Hier kommt die Säule 3a – die gebundene, private Altersvorsorge – ins Spiel. Sie sorgt dafür, dass Versorgungslücken aus den ersten beiden Säulen geschlossen werden und ein sorgenfreier Lebensstil beim Eintritt in Ihre Rente garantiert ist.
Je früher Sie damit beginnen, desto besser sind Sie bei Renteneintritt finanziell abgesichert. Durch staatliche Zuschüsse und steuerliche Begünstigungen können Sie beim Aufbau Ihrer Altersvorsorge sogar einiges an Steuern sparen.
Die Direktversicherung als Altersvorsorge für Grenzgänger
Die freiwillige Direktversicherung, die auch unter dem Namen „Entgeltumwandlung“ bekannt ist, zeichnet sich durch ihre attraktiven staatlichen Fördermöglichkeiten aus. Die Beitragszahlungen für die Direktversicherung sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Das gilt für bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrundlage.
Als Grenzgänger können Sie mit der Direktversicherung demnach bis zu 7.248 € im Jahr 2024 (nach §3 Nr. 63 EStG) 100 % steuerfrei in einen Sparplan eines Versicherungsunternehmens einzahlen. Damit können Sie jährlich bis zu € 3.516 Steuern sparen.
Sie zahlen den Beitrag für Ihre Direktversicherung aus Ihrem Nettogehalt. Die sich ergebenden Steuervorteile können Sie dann über Ihre Steuererklärung geltend machen. So können Sie Ihre zukünftigen vierteljährlichen Steuervorauszahlungen senken.
Weitere Vorteile bei Abschluss einer Grenzgänger-Direktversicherung:
- Sicherung Ihres Lebensstandards im Alter
- Staatliche Fördermöglichkeiten
- Beitragshöhe und Laufzeit selbst bestimmbar
- Dynamische Anpassung der Direktversicherung an Lebenshaltungskosten
- Flexible Selbstbestimmung der Rentenauszahlung ab dem 62. Lebensjahr
- Das gesamte oder Teile des Vertragsguthabens können am Vertragsende kapitalisiert werden
Mit der Direktversicherung bauen Sie, zusätzlich zu Ihrer staatlichen und betrieblichen Vorsorge, ein sicheres finanzielles Ruhekissen auf. Die private Altersvorsorge garantiert Ihnen lebenslange Rentenzahlungen oder eine einmalige Kapitalauszahlung für einen sorgenfreien Ruhestand.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und Fachkenntnis in der Grenzgängerberatung
Wir verfügen über eine Anbindung zu den wenigen Versicherungsunternehmen, die eine Direktversicherung für Grenzgänger anbieten. Im Vorfeld erstellen wir für Sie eine rechnerische Vorschau unter der Berücksichtigung der folgenden Punkte:
- Ansprüche aus dem Schweizer Rentensystem (Säule 1 AHV und Säule 2 BVG)
- bislang erworbene Ansprüche aus der deutschen Rentenversicherung
- bestehende berufliche und private Altersvorsorgeverträge
Somit haben Sie schon jetzt einen guten Überblick, mit welcher Rentenhöhe Sie später einmal rechnen können. Im Rahmen unserer individuellen Beratung informieren wir Sie über alle Vor- und Nachteile bei den verschiedenen Optionen der Direktversicherung. Als erfahrene Grenzgänger-Profis helfen wir Ihnen, das Beste aus Ihrer privaten Altersvorsorge herauszuholen.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin!
Die Grenzgänger Profis
Weitere und externe Quellen: Wieviel Geld bekomme ich im Alter | Welche Auswirkungen hat die Änderung der Leistungen für Grenzgänger? | Grenzgängerberatung