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Grenzgänger in die Schweiz:
So wird Ihr Einkommen besteuert

Ein Job in der Schweiz ist für viele grenznah wohnende Deutsche absolut erstrebenswert. Kein Wunder! In der Schweiz kann man, je nach Branche, in seinem Beruf fast das Doppelte verdienen wie in Deutschland. In Kombination mit den niedrigeren Lebenserhaltungskosten in Deutschland ergeben sich daraus viele Vorteile des Pendelns beiderseits der Grenze. Aber wie sieht es mit den Steuern in der Schweiz aus? Sind diese in Relation auch so hoch wie die Löhne?

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz

Die Besteuerung der Schweizer Löhne ist ein komplexes Thema. Hinzu kommt, dass die Schweiz kein Mitgliedsland der EU ist. Für Grenzgänger aus Deutschland in die Schweiz gilt die Grenzgängerregelung nach dem sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen.

Hier sind alle steuerlichen Besonderheiten für Grenzgänger geregelt. Damit soll die Doppelbesteuerung „auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen und Vermögen“ vermieden werden.

In Deutschland leben – in der Schweiz arbeiten. In welchem Land muss das Einkommen versteuert werden?

Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer, die in einem Staat wohnen und im Nachbarstaat arbeiten, müssen in dem Land Steuern zahlen, in dem sie arbeiten, also im sogenannten Tätigkeitsstaat.

 

Ausnahme: Für Grenzgänger aus Deutschland in die Schweiz gibt es eine besondere Grenzgängerregelung nach dem erwähnten Doppelbesteuerungsabkommen.

Gemäß diesem werden deutsche Grenzgänger im Ansässigkeitsstaat, also in Deutschland besteuert. Im Beschäftigungsstaat Schweiz müssen Grenzgänger zusätzlich eine Quellensteuer abführen. 

Die Quellensteuer in der Schweiz

Obwohl deutsche Grenzgänger in die Schweiz ihre Steuern an das deutsche Finanzamt zahlen, behält die Schweiz vom Bruttoarbeitslohn jedes Grenzgängers 4,5 % Quellensteuer ein. Dieser Pauschalbetrag wird in Deutschland auf Ihre deutschen Steuern angerechnet.

Die Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamts

Um das Doppelbesteuerungsabkommen nutzen zu können, müssen Grenzgänger eine von ihrem deutschen Finanzamt ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber in der Schweiz einreichen. So vermeiden Sie einen höheren Steuerabzug als die Schweizer Quellensteuer in Höhe von 4,5 %.

Ohne Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung behält das Schweizer Finanzamt den vollen Steuerbetrag. Um die Quellensteuer in Ihrer deutschen Einkommensteuererklärung abzugleichen, müssen Sie Ihren Schweizer Arbeitslohn in Schweizer Franken anführen. Dazu verwenden Sie die Anlage N-Gre für das entsprechende Jahr.

Die Umrechnung in Euro erfolgt automatisch durch das deutsche Finanzamt auf Basis des Wechselkurses, der in dem Jahr galt, als das Einkommen erzielt wurde. Das bedeutet für Sie: Steigt der Schweizer Franken, so steigen auch Ihre steuerlichen Abgaben in Deutschland. Als Grenzgänger sollten Sie dieses Detail ebenfalls nicht aus den Augen verlieren. 

Bestens beraten mit den Grenzgänger Profis

Wenn Sie weitere Fragen zu den Besonderheiten rund um Steuern für Grenzgänger in die Schweiz haben: Wir verfügen über ein Expertennetzwerk und können gerne für Sie einen Kontakt zu Steuerberatern mit Schwerpunkt Grenzgängertätigkeiten herstellen.

Björn Leibe & Stephan Lilie