Glossar für Grenzgänger in die Schweiz

Glossar für Grenzgänger Deutschland-Schweiz – Wichtige Begriffe die Sie kennen sollten.

 

Zahlen

60-Tage-Regelung
Bestimmung im Doppelbesteuerungsabkommen, wonach Grenzgänger an maximal 60 Arbeitstagen pro Jahr nicht an ihren Wohnsitz zurückkehren dürfen. Bei Überschreitung kann das Besteuerungsrecht an die Schweiz übergehen.

A

AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
Erste Säule der Schweizer Altersvorsorge, vergleichbar mit der deutschen Rentenversicherung. Beitragspflichtig sind alle Erwerbstätigen in der Schweiz mit einem Beitragssatz von 8,7% (je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen). Leistungen werden auch an Grenzgänger im Rentenalter ausgezahlt.
ALV (Arbeitslosenversicherung)
Pflichtversicherung in der Schweiz mit einem Beitragssatz von 2,2%. Grenzgänger zahlen Beiträge in der Schweiz, erhalten bei Arbeitslosigkeit jedoch Leistungen in Deutschland nach dem Wohnortprinzip. Die Beitragszeiten in der Schweiz werden dabei angerechnet.
Ansässigkeitsbescheinigung
Vom deutschen Finanzamt ausgestelltes Dokument, das den Wohnsitz in Deutschland bestätigt. Muss jährlich erneuert werden und ist entscheidend für die Begrenzung der Quellensteuer auf 4,5%. Ohne diese Bescheinigung droht ein höherer Steuersatz in der Schweiz.
Aufenthalter
Person mit Wohnsitz in der Schweiz, aber ohne Schweizer Staatsbürgerschaft. Im Gegensatz zum Grenzgänger lebt ein Aufenthalter in der Schweiz und benötigt eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B oder L).
Ausweis G
Offizielle Grenzgängerbewilligung, die die Arbeitserlaubnis in der Schweiz bestätigt. Wird in der Regel für 5 Jahre ausgestellt und ist an einen bestimmten Arbeitgeber und Kanton gebunden. Bei Arbeitgeberwechsel muss eine neue Bewilligung beantragt werden.

B

Berufliche Vorsorge (BVG)
Zweite Säule der Schweizer Altersvorsorge, vergleichbar mit der deutschen betrieblichen Altersvorsorge. Für Grenzgänger obligatorisch ab einem bestimmten Jahreseinkommen. Die Beiträge steigen mit dem Alter und werden für die Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen verwendet.
Bruttolohn
Gesamtvergütung vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. In der Schweiz oft höher als in Deutschland, jedoch mit entsprechend höheren Lebenshaltungskosten verbunden. Basis für die Berechnung aller Sozialversicherungsbeiträge und der Quellensteuer.
BVG (Berufliches Vorsorgegesetz)
Schweizer Gesetz, das die zweite Säule der Altersvorsorge regelt. Legt Mindestleistungen und Beiträge fest und definiert den Koordinationsabzug, der den versicherten Lohn bestimmt. Für Grenzgänger gelten dieselben Bestimmungen wie für Schweizer Arbeitnehmer.

C

CHF
Abkürzung für Schweizer Franken, die Währung der Schweiz. Der Wechselkurs zum Euro unterliegt Schwankungen, die für Grenzgänger finanzielle Vor- oder Nachteile bedeuten können. Daher ist die Wahl des Kontos für die Gehaltszahlung eine wichtige Entscheidung.

D

DBA (Doppelbesteuerungsabkommen)
Vertrag zwischen Deutschland und der Schweiz, der die steuerliche Behandlung von Grenzgängern regelt und Doppelbesteuerung vermeidet. Enthält spezielle Regelungen für Grenzgänger, darunter die 60-Tage-Regelung und den reduzierten Quellensteuersatz von 4,5%.
Drei-Säulen-System
Das Schweizer Altersvorsorgesystem, bestehend aus staatlicher Vorsorge (AHV/IV), beruflicher Vorsorge (BVG) und privater Vorsorge (Säule 3a und 3b). Grenzgänger sind in die ersten beiden Säulen eingebunden und können freiwillig die dritte Säule nutzen.

E

ELM (Einheitliches Lohnmeldeverfahren)
Elektronisches Verfahren zur Übermittlung von Lohndaten an Schweizer Behörden und Versicherungen. Vereinfacht die Administration für Arbeitgeber und sorgt für eine einheitliche Datenerfassung bei allen beteiligten Stellen.
EO (Erwerbsersatzordnung)
Schweizer Sozialversicherung, die Erwerbsausfälle bei Militär-, Zivil- oder Schutzdienst sowie bei Mutterschaft ausgleicht. Wird zusammen mit der AHV erhoben und beträgt 0,5% des Bruttolohns. Auch Grenzgänger haben bei Mutterschaft Anspruch auf Leistungen.
ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung)
Oberste Steuerbehörde der Schweiz, zuständig für direkte Bundessteuer und Mehrwertsteuer. Erlässt Weisungen zur Besteuerung von Grenzgängern und überwacht die korrekte Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens.
EU/EFTA-Abkommen
Abkommen zwischen der Schweiz und der EU/EFTA über die Personenfreizügigkeit, das die Rechte von Grenzgängern regelt. Garantiert die Gleichbehandlung mit inländischen Arbeitnehmern und regelt die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme.
EURES-T
Grenzüberschreitendes Netzwerk der europäischen Arbeitsverwaltungen, das Grenzgänger berät. Bietet kostenlose Beratung zu Arbeitsmarkt, Sozialversicherung, Steuern und anderen grenzüberschreitenden Fragen. Regelmäßige Informationsveranstaltungen werden in den Grenzregionen angeboten.

F

Freizügigkeitsabkommen
Vertrag zwischen der Schweiz und der EU, der EU-Bürgern das Recht gibt, in der Schweiz zu arbeiten. Bildet die rechtliche Grundlage für die Grenzgängertätigkeit und garantiert die Nichtdiskriminierung gegenüber Schweizer Arbeitnehmern.
Freizügigkeitskonto
Konto für Guthaben aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule), wenn ein Arbeitsverhältnis in der Schweiz endet. Grenzgänger können bei Beendigung der Tätigkeit in der Schweiz zwischen Barauszahlung und Übertragung auf ein Freizügigkeitskonto wählen.

G

Grenzgänger
Person, die in einem Land wohnt und in einem anderen Land arbeitet und regelmäßig an den Wohnort zurückkehrt. Für den Status als Grenzgänger Deutschland-Schweiz ist die tägliche Rückkehr die Regel, mindestens jedoch einmal wöchentlich. Der Status hat steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen.
Grenzgängerbewilligung
Offizielle Arbeitserlaubnis für Grenzgänger in der Schweiz (Ausweis G). Wird vom Arbeitgeber beim kantonalen Migrationsamt beantragt und ist Voraussetzung für die legale Beschäftigung. Bei Arbeitgeberwechsel oder Kantonswechsel muss eine neue Bewilligung beantragt werden.
Grenzzone
Geografisch definierter Bereich entlang der Grenze, in dem besondere Regelungen für Grenzgänger gelten können. Die genaue Definition variiert je nach Abkommen und kann Auswirkungen auf steuerliche und zollrechtliche Bestimmungen haben.

H

Homeoffice-Regelung
Bestimmung, dass Grenzgänger maximal 49,9% ihrer Arbeitszeit im Homeoffice in Deutschland verbringen dürfen. Bei Überschreitung wechselt die Sozialversicherungszuständigkeit nach Deutschland. Diese Regelung gilt seit dem 1. Juli 2023 und ersetzt frühere, strengere Begrenzungen.

I

IV (Invalidenversicherung)
Schweizer Sozialversicherung, die bei Invalidität Leistungen gewährt. Teil der ersten Säule des Schweizer Vorsorgesystems und wird zusammen mit der AHV erhoben. Grenzgänger haben bei Invalidität Anspruch auf Leistungen entsprechend ihrer Beitragszeiten.

K

Kanton
Verwaltungseinheit in der Schweiz, vergleichbar mit einem deutschen Bundesland. Jeder Kanton hat eigene Steuergesetze und -sätze, was zu unterschiedlichen Quellensteuerbelastungen führen kann. Die Grenzgängerbewilligung ist an einen bestimmten Kanton gebunden.
Koordinationsabzug
Betrag, der vom Bruttolohn abgezogen wird, um den versicherten Lohn in der beruflichen Vorsorge (BVG) zu berechnen. Berücksichtigt, dass ein Teil der Altersvorsorge bereits durch die AHV abgedeckt ist. Für 2025 beträgt der Koordinationsabzug 25.725 CHF.
KVG (Krankenversicherungsgesetz)
Schweizer Gesetz, das die obligatorische Krankenversicherung regelt. Grenzgänger können zwischen der Versicherung in der Schweiz nach KVG oder der Beibehaltung ihrer deutschen Krankenversicherung wählen. Diese Entscheidung muss innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn getroffen werden.

L

Lohnausweis
Schweizer Äquivalent zur deutschen Lohnsteuerbescheinigung. Dokumentiert das Jahreseinkommen und die Abzüge und wird vom Arbeitgeber ausgestellt. Wichtiges Dokument für die deutsche Steuererklärung und muss der Anlage N-Gre beigefügt werden.

N

NBU (Nichtberufsunfallversicherung)
Obligatorische Versicherung in der Schweiz, die Unfälle außerhalb der Arbeitszeit abdeckt. Wird vom Arbeitnehmer finanziert und vom Lohn abgezogen. Die Prämie beträgt je nach Branche zwischen 1% und 3% des versicherten Lohns.
Nettolohn
Lohn nach Abzug aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Bei Grenzgängern werden AHV/IV/EO, ALV, NBU, BVG und die Quellensteuer direkt vom Bruttolohn abgezogen. Die deutsche Einkommensteuer wird separat in Deutschland erhoben.

O

Optionsrecht
Recht der Grenzgänger, zwischen der Krankenversicherung im Wohnland (Deutschland) oder im Arbeitsland (Schweiz) zu wählen. Die Entscheidung muss innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn getroffen werden und ist langfristig bindend. Beide Optionen haben spezifische Vor- und Nachteile.

P

Pensionskasse
Institution, die die berufliche Vorsorge (2. Säule) in der Schweiz durchführt. Jeder Arbeitgeber muss einer Pensionskasse angeschlossen sein. Die Leistungen und Beiträge können je nach Pensionskasse über dem gesetzlichen Minimum liegen und sind im Vorsorgereglement festgelegt.
PK-Ausweis
Ausweis der Pensionskasse, der die wichtigsten Informationen zur beruflichen Vorsorge enthält. Dokumentiert die versicherten Leistungen, Beiträge und das angesparte Kapital. Wird jährlich aktualisiert und an die Versicherten verschickt.

Q

Quellensteuer
Steuer, die direkt vom Lohn abgezogen und an das Steueramt abgeführt wird. Für deutsche Grenzgänger in der Schweiz beträgt sie 4,5% des Bruttolohns, sofern eine gültige Ansässigkeitsbescheinigung vorliegt. Die Quellensteuer wird in Deutschland auf die Einkommensteuer angerechnet.

R

Rückerstattung der Quellensteuer
Verfahren, bei dem die in der Schweiz gezahlte Quellensteuer auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet wird. Erfolgt im Rahmen der deutschen Einkommensteuererklärung durch Angabe in der Anlage N-Gre. Bei zu hoher Quellensteuer kann eine Rückerstattung in der Schweiz beantragt werden.

S

Säule 3a
Gebundene private Vorsorge in der Schweiz mit steuerlichen Vorteilen. Dritte Säule des Schweizer Vorsorgesystems, die auch Grenzgängern offensteht. Einzahlungen können in der Schweiz steuerlich abgesetzt werden, die Besteuerung bei Auszahlung erfolgt zu einem reduzierten Satz.
Sozialversicherungsabkommen
Vertrag zwischen Deutschland und der Schweiz, der die soziale Absicherung von Grenzgängern regelt. Bestimmt, in welchem Land Grenzgänger sozialversichert sind und wie Leistungsansprüche zwischen den Ländern koordiniert werden.
Steuererklärung Anlage N-Gre
Spezielle Anlage zur deutschen Einkommensteuererklärung für Grenzgänger. Dient der Erfassung des Schweizer Einkommens und der Anrechnung der Schweizer Quellensteuer. Muss jährlich zusammen mit dem Schweizer Lohnausweis eingereicht werden.
Steuervorauszahlung
Vierteljährliche Zahlungen an das deutsche Finanzamt zur Abdeckung der zu erwartenden Einkommensteuer. Werden vom Finanzamt festgesetzt und können bei Änderung der Einkommensverhältnisse angepasst werden. Empfehlenswert ist die Einrichtung eines Lastschriftverfahrens.

U

UVG (Unfallversicherungsgesetz)
Schweizer Gesetz, das die obligatorische Unfallversicherung regelt. Unterscheidet zwischen Berufsunfallversicherung (BU, vom Arbeitgeber finanziert) und Nichtberufsunfallversicherung (NBU, vom Arbeitnehmer finanziert). Deckt Heilungskosten, Taggelder und Invaliditätsleistungen bei Unfällen.

V

Vignette
Aufkleber, der zum Befahren der Schweizer Autobahnen berechtigt. Kostet 40 CHF pro Jahr und ist für alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen obligatorisch. Gültig vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Für Grenzgänger, die täglich pendeln, unverzichtbar.

W

Wechselkurs
Verhältnis, zu dem Schweizer Franken (CHF) in Euro (EUR) getauscht werden können. Hat direkten Einfluss auf die Kaufkraft des Schweizer Gehalts in Deutschland. Grenzgänger sollten die Entwicklung beobachten und günstige Zeitpunkte für größere Währungswechsel nutzen.
Wohnsitzbescheinigung
Nachweis des Hauptwohnsitzes, wichtig für die steuerliche Einstufung als Grenzgänger. Wird von der Gemeinde in Deutschland ausgestellt und kann für verschiedene Behördengänge in der Schweiz erforderlich sein.

Z

Zollfreigrenze
Wertgrenze für Waren, die ohne Zollabgaben über die Grenze gebracht werden dürfen. Für Grenzgänger gelten besondere Regelungen für den persönlichen Bedarf. Die Freigrenze für Einkäufe in der Schweiz beträgt 300 EUR pro Person und Tag.
Zollkontrolle
Überprüfung von Personen und Waren beim Grenzübertritt zwischen Deutschland und der Schweiz. Trotz Schengen-Abkommen finden regelmäßig Kontrollen statt, da die Schweiz nicht zur EU-Zollunion gehört. Grenzgänger sollten die Einfuhrbestimmungen kennen.

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